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Fotowettbewerb #ClimateSelfie
Teilnahmebedingungen

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1.0 VERANSTALTER
Die Ausrichtung des Fotowettbewerbs wird von dem gemeinnützigen Heidelberger Verein Blue Demonstration e.V. durchgeführt, der sich für die Förderung von nachhaltigem Umwelt- und Klimaschutz einsetzt.

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3.0 EINSENDUNG
Unter der Adresse www.climateselfie.com können ab dem 01. März 2025 Klima-Selfies eingereicht werden.
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und ausschließlich online möglich.
Pro Teilnehmer/in darf nur ein Klima-Selfie eingereicht werden.

Der Wettbewerb steht allen Personen offen.

Minderjährige Personen benötigen das Einverständnis der Eltern.
Einsendeschluss ist der 1. Dezember 2025 – 24:00 Uhr (MEZ).

Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Benachrichtigung des Veranstalters, verfällt der Anspruch auf das Preisgeld.

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4.0 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
Bildgröße: 2000 Pixel
Farbraum: Adobe RGB oder sRGB
Bitte Datei auf gar keinen Fall interpolieren!
Bildaufnahme im Format 1:1 Quadrat

Die eingereichten Bilder sind wie folgt zu bezeichnen: Bildmotiv, Aufnahmeort, Aufnahmeland. Hinweise auf den Fotografen / die Fotografin dürfen nicht vorkommen.
Im Bild darf kein Logo oder Wasserzeichen sichtbar sein!

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5.0 BILDBEARBEITUNG
Das Bild sollte so natürlich wie möglich wiedergegeben werden.
Digitale Filter und kleine Korrekturen sind erlaubt.

Digitale Bildmanipulationen und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sind nicht erlaubt und führen zur Disqualifikation.
Die Authentizität der Bilder wird nach der ersten Vorauswahl der Jury anhand der originalen Bilddatei überprüft. Diese sind nach Aufforderung der Organisationsleitung einzureichen.

Als Original-Bilddatei sind RAW-Dateien aller Formate zugelassen. Als Original-JPGs gelten Dateien, die direkt aus der Kamera kommen.

In Zweifelsfällen entscheiden die Fachleute der Jury darüber, ob das Bild ausgeschlossen wird.

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6.0 JURY
Informationen über die einzelnen Mitglieder der Jury finden Sie unter:
www.climateselfie.com/Jury.
Die einzelnen Juror*innen vergeben in mehreren Bewertungsrunden Punkte. In einer finalen Runde werden dann die Siegerfotos gekürt.
Das Urteil der Jury ist endgültig und nicht anfechtbar.

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7.0 BILDVEREINBARUNG UND NUTZUNGSRECHTE
Es werden nur eigene Werke akzeptiert. Die Teilnehmer*innen behalten das Urheberrecht an ihren Bildern.

Der/die Teilnehmer/in versichert, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

Sollten dennoch Ansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht werden, so stellt der/die Teilnehmer/in die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

Der Blue Demonstration e.V. hat das Recht auf Bearbeitung der eingereichten Fotos. Der/die Teilnehmer/in ist damit einverstanden, dass wir ihren Vor- und Zunamen sowie den Aufnahmeort des Motivs veröffentlichen.

Mit der Teilnahme gewähren die Teilnehmer*innen dem Veranstalter das zeitlich unbegrenzte Recht, die prämierten Fotos für die gemeinnützige Arbeit zum Umwelt- und Klimaschutz zu veröffentlichen, auszustellen und zur Bewerbung an Dritte weiterzugeben (z. B. in sozialen Medien, auf der Webseite, in Printmedien und für die Pressearbeit). Für diese Nutzung kann kein Anspruch auf Nutzungshonorar geltend gemacht werden.

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8.0 DATENSCHUTZ
Persönliche Daten der Teilnehmer*innen werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

9.0 HAFTUNG
Die Wettbewerbsleitung übernimmt keine Haftung für technische Probleme, die während des Uploads oder der Einsendung auftreten.

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10.0 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb ClimateSelfie erklären sich die Teilnehmer*innen mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Fotowettbewerb jederzeit abzubrechen oder zu ändern.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand ist Heidelberg.

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11.0 Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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